Call für das Maternity Leave-Programm

Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) bietet im Rahmen seiner Politik zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts ein Maternity Leave Programm an, um Wissenschaftlerinnen (aber auch Wissenschaftler) beim Wiedereinstieg in den Wissenschaftsbetrieb nach Mutterschaft oder Elternzeit zu unterstützen.

Ein typischer Abbruch von Frauenkarrieren in der Wissenschaft ist auf die Mutterschaft zurückzuführen. Um den Wiedereinstieg speziell von Wissenschaftlerinnen nach Mutterschafts-/Elternzeit zu erleichtern und das Geschlechtergleichgewicht in wissenschaftlichen Führungspositionen zu erhöhen, bietet die DZIF Academy  Förderungen an, die den Wiedereinstieg von DZIF-PI's oder Mitarbeitern von DZIF-geförderten Projekten in Teil- oder Vollzeit begleiten.

In diesem Video berichtet Kathrin Held vom LMU Klinikum München über ihren Weg als Wissenschaftlerin und über das Maternity Leave-Programm mit dem das DZIF Mütter unterstützt (erst mit Aufruf dieses Videos werden aktive Inhalte von YouTube geladen sowie personenbezogene Daten an YouTube übertragen; mehr Infos dazu in unserer Datenschutzerklärung).

Ziel des Programms ist es, geschützte Forschungszeit in einem eigenständigen Projekt oder in der Verlängerung eines laufenden Projekts zu gewährleisten und junge Mütter zu ermutigen, ihre Karriere in der Infektionsforschung fortzusetzen oder voranzutreiben.

Erfolgreiche Bewerberinnen erhalten die Möglichkeit, maximal 110.000 Euro für Personalkosten zu beantragen, um ein unabhängiges Forschungsprojekt durchzuführen oder ein laufendes DZIF-Projekt zu erweitern. Die Förderung kann 12 bis 24 Monate umfassen. Die Personalkosten sind für die Hälfte des Gehalts der Kandidatin und eine zusätzliche Hilfskraft vorgesehen. Im Rahmen des Budgets von 110.000 Euro können auch Verbrauchsmaterialien für das Projekt in Höhe von maximal 15.000 Euro pro Jahr beantragt werden.

Wie funktioniert das Programm?

Die Personalressourcen des Programms können zur Deckung der Hälfte des Gehalts der Kandidatin und des zusätzlichen unterstützenden Personals verwendet werden. Die verbleibende Hälfte des Gehalts der Kandidatin muss durch einen gleich hohen Beitrag der Heimatinstitution ergänzt werden. Innerhalb dieser Parameter und der Finanzierungsgrenze von 110.000 Euro bietet das Programm volle Flexibilität bei der Zuweisung der Personalressourcen in Abhängigkeit von den spezifischen Bedürfnissen der Kandidatin und des Projekts.

Ein Beispiel:

  • 12-Monats-Förderung für eine Vollzeitstelle (50% DZIF-Förderung), 24 Monate für eine:n 50%- Technische:r Assistent:in
  • 16-Monats-Förderung für eine 75%-Stelle (37,5% DZIF-Förderung), 12 Monate für eine:n 100%-Technische:r Assistent:in
  • 24-Monats-Förderung für eine ≤ 50%-Stelle (≤ 25% DZIF-Förderung), 16 Monate für eine:n 75%-Technische:r Assistent:in

Die Personalkosten für das unterstützende Personal beschränken sich auf Technische Assistent:innen und wissenschaftliche Hilfskräfte (z. B. HiWis). Jede Förderung ist auf maximal 110.000 Euro für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten begrenzt. Die Personalmittel können flexibel auf die einzelnen Kandidat:innen und Hilfskräfte verteilt werden, dürfen aber den Höchstbetrag nicht überschreiten.

Bei vorzeitiger Beendigung eines bestehenden Projekts, z. B. durch Ausscheiden der Kandidatin aus ihrer Heimathochschule, kann die Finanzierung des unterstützenden Personals bis zu drei Monate lang fortgesetzt werden, um eine Auslaufphase abzudecken. Wenn die Empfängerin eines Maternity Leave-Programms einen erneuten Mutterschaftsurlaub für ein weiteres Kind benötigt, kann die Heimathochschule eine Verlängerung der Finanzierung bei der DZIF Academy beantragen, um die Stelle des Betreuungspersonals während der Abwesenheit der Wissenschaftlerin weiterzuführen.

Wer kann sich bewerben?

Alle PIs oder Postdoktorandinnen in DZIF-geförderten Projekten oder Infrastrukturen können sich während des Mutterschutzes und/oder der verlängerten Elternzeit und bis zu drei Monate nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Kandidatin bereits vor dem Mutterschaftsurlaub in der DZIF-Forschung tätig war. Außerdem sollte eine wissenschaftliche Vorleistung erbracht worden sein, nachgewiesen durch mind. eine Publikation als Erst-Autorin. Bewerbungen von Vätern werden in Ausnahmefällen berücksichtigt.*

Bewerben können sich Ärztinnen und Ärzte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch nur mit befristeten Verträgen.

Bewerbungsfrist

Anträge für das Maternity Leave-Programm können jederzeit während des Mutterschafts- und/oder verlängerten Elternurlaubs oder spätestens drei Monate nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz gestellt werden. Anträge, die nach Ablauf der Dreimonatsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Erfolgreiche Bewerberinnen müssen die Förderung innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Bewilligungsbestätigung antreten.

Bewerbungen für das Maternity Leave-Programm müssen Folgendes enthalten:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben mit Angabe der aktuellen DZIF-Zugehörigkeit der Bewerberin, Beschreibung der Stelle (z. B. E13 oder TVÖD/TVL, befristet oder unbefristet), der Karrierepläne der Bewerberin und wie die Bewerberin die Förderung für ihre Karriere nutzen möchte
  • Lebenslauf der Bewerberin
  • Bestätigung des Mutterschafts- oder Elternurlaubs durch die Heimatinstitution
  • Bestätigung des Direktors der Heimathochschule der Bewerberin, dass die Hälfte des Gehalts der Bewerberin für den gesamten im Antrag vorgeschlagenen Zeitraum übernommen wird
  • Bestätigung von dem bzw. der Koordinator:in des zugehörigen DZIF-Forschungsbereichs

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung gebündelt in einem PDF-Dokument an:

E-Mail

* Unabhängig vom Maternity Leave-Programm, das dazu dienen soll, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in akademischen Führungspositionen zu fördern und Frauen in der Wissenschaft zu halten, bietet das DZIF über den DZIF-Flex-Fund auch Technische Assistent:innen während des Mutterschutzes und/oder Vätern in Elternzeit eine Unterstützung an, um die Fortführung der Laborarbeit während der Abwesenheit zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine gesonderte Förderung, die vom DZIF-Vorstand bewilligt werden muss. Weitere Informationen zur Beantragung von TA-Förderung im Rahmen des DZIF-Flex-Funds-Programms erhalten Sie in der DZIF-Geschäftsstelle.